Sie haben Anspruch auf kostenlose Nachhilfe, wenn Sie schon Unterstützung vom Staat bekommen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, einen Kinderzuschlag oder Wohngeld. Zusätzlich muss die Schule bestätigen, dass Nachhilfe nötig ist.
Gerne können Sie Teil 1 (Angaben der Antragstellerin/des Antragsteller)
als auch Teil 2 (Auszufüllen von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer ihres Kindes)
bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen.
Sie überspringen somit Schritt 1-3 des untenstehenden Ablaufs der Kostenübernahme für das Bildungspaket
Teil 1 + Teil 2 können Sie über das untenstehende PDF downloaden und anschließend ausdrucken:
Oder über die Seite der Landeshauptstadt Düsseldorf hier öffnen.
Treffen diese Angebote nicht auf Sie zu? Dann können Sie unsere Preiseliste hier einsehen.