Das Aufstiegs-BAföGfördert seit August 2020 berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d.h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in, der Bachelor Professional und der Master Professional. Darüber hinaus wird die Unterhaltsförderung erstmals als Vollzuschuss gewährt, d.h. sie muss nicht – wie bisher – zurückgezahlt werden.
Das Aufstiegs-BAföG regelt die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, Fernunterricht).